Leih- & Servicevertrag

MOBILES ENDGERÄT

Anlage 1
Vertragsbedingungen „Leihe und Service mobiles Schüler-Endgerät“

1.    Leihdauer

1.1 Die Ausleihe beginnt mit der Ausgabe des mobilen Endgeräts und endet mit dem Rückruf durch die Schule bzw. den Schulträger.

1.2 Verlässt der/die Schüler/in vor dem Ende der Ausleihe gem. Ziffer 1.1 die Schule, so endet die Zeit der Leihgabe mit Ablauf des letzten Tages des/der Schüler/in an dieser Schule. Eine Ausnahme gilt für Schüler/in, die einen Schulwechsel innerhalb der Schulen des Landkreises Neunkirchen vornehmen.


2.    Rückgabe

2.1 Der/die Schüler/in hat das Endgerät mit Zubehör unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Ablauf der Leihdauer in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Mängel, die über übliche Gebrauchsspuren durch den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, zurück zu geben.

2.2 Der Entleiher muss vor Rückgabe des mobilen Endgeräts alle persönlichen Daten und Inhalte von dem Gerät entfernen und das
Gerät auf Werkseinstellungen gemäß Anleitung zurücksetzen.


3.    Zweckbestimmung der Nutzung des mobilen Endgeräts

3.1 Das mobile Endgerät wird dem/der Schüler/in ausschließlich für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung zu
privaten Zwecken ist untersagt.

3.2 Schulische Nutzungen sind:

·         Nutzung der von der Lehrkraft bestimmten digitalen Lernplattform und Lernsoftware- Elektronischer Informationsaustausch mit den Lehrkräften und anderen Schülerinnen und Schülern

·         Sonstige von der Lehrkraft vorgegebene Fälle

Wird für die schulischen Nutzungen eine private E-Mail-Adresse des Entleihers genutzt, so ist der Abruf anderer, nicht schulischer E-Mails auf dem digitalen Endgerät technisch nicht vermeidbar und somit ebenfalls über den Browser zulässig.

3.3 Die Nutzung einer privaten ID (z.B. Google-ID, Apple-ID) ist nicht möglich und, für den Fall, dass eine technische Möglichkeit bestünde, auch nicht erlaubt. Apps werden auf das Endgerät in Abstimmung zwischen Schule und Schulträger zentral aufgespielt.

3.4 Für die Einhaltung der Zweckbestimmung ist bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen der/die Personensorgeberechtigte zuständig.

3.5 Das mobile Endgerät verbleibt im Eigentum des Verleihers.

3.6 Das mobile Endgerät ist pfleglich zu behandeln. Es ist in der ausgehändigten Schutzhülle (sofern diese mitgegeben wird) aufzubewahren und darf aus dieser nicht entfernt werden.


4.    Schäden und Haftung

4.1Ein Verlust oder eine Beschädigung des mobilen Endgerätes ist dem IT-Koordinator der Schule unmittelbar anzuzeigen.
Geht der Verlust bzw. die Beschädigung auf eine dritte Person zurück, die nicht Vertragspartner ist, hat der Entleiher im Falle eines Diebstahls unverzüglich Strafanzeige zu erstatten. Der Entleiher hat eine Durchschrift der Bescheinigung über die Strafanzeige unverzüglich dem Verleiher vorzulegen.

4.2 Für Schäden bzw. Verlust des Gerätes und/oder Zubehör haftet der Entleiher nach den gesetzlichen Vorgaben
(schuldhaftes Verhalten).

4.3 Veränderungen oder Verschlechterungen des Gerätes, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der
Entleiher nicht zu vertreten.


5.    Allgemeine
Verhaltenspflichten bei Nutzung des mobilen Endgeräts

5.1 Der Entleiher ist für den sicheren und rechtmäßigen Einsatz des mobilen Endgerätes verantwortlich, soweit er hierauf Einfluss nehmen kann.

5.2 Der Entleiher verpflichtet sich, sich bei der Nutzung des mobilen Endgerätes an die geltenden Rechtsvorschriften zu halten. Dazu gehören Urheber-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Strafrecht sowie innerschulische Vorschriften.

Bei der Nutzung des mobilen Endgerätes ist es insbesondere nicht gestattet,

·         verfassungsfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte willentlich oder wissentlich abzurufen, zu speichern, zu

verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen;

·         persönlichkeits- oder urheberrechtsverletzende Inhalte abzurufen, zu speichern, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu                             machen. Der Entleiher hat jede Nutzung mobilen Endgerätes zu unterlassen, die geeignet ist, den Interessen oder dem Ansehen des Verleihers oder der Schule zu schaden oder die Sicherheit der IT-Systeme zu beeinträchtigen.

5.3 Besteht der Verdacht, dass das mobile Endgerät von Schadsoftware befallen ist, muss dies unverzüglich der Schule/dem Schulträger gemeldet werden. Das mobile Endgerät darf im Falle des Verdachts auf Schadsoftwarebefall solange nicht genutzt werden, bis der Verleiher die Nutzung wieder frei gibt.


6.    Sicherheitsmaßnahmen

6.1 Das mobile Endgerät darf nicht, auch nicht für kurze Dauer, an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe für einen kurzen Zeitraum an andere Schülerinnen und Schüler oder an Lehrkräfte ist dann erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht.

6.2 Der Entleiher erhält vom Verleiher eine Nutzerkennung und Passwort. Der Entleiher kann auch ein individuelles Passwort vergeben. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten. Sollte der Verdacht bestehen, dass die Zugangsdaten Dritten unbefugt bekannt geworden sein könnten, muss das Passwort sofort geändert werden. Das Gerät ist, soweit nicht bereits über die zentrale Administration erfolgt, so einzustellen, dass es sich nach spätestens 5 Minuten ohne Anwenderinteraktion automatisch sperrt und für die Freigabe die Eingabe des Entsperrcodes/Kennworts oder die biometrische Entsperrung notwendig ist. Sofern eine schriftliche Fixierung des Entsperrcodes / des Kennworts erfolgt, ist diese getrennt vom mobilen Endgerät unter Verschluss aufzubewahren.

6.3 Das mobile Endgerät ist von Seiten des Verleihers mit technischen Maßnahmen zur Absicherung gegen Fremdzugriffe und Schadsoftware vorkonfiguriert. Diese Maßnahmen können und dürfen nur vom Verleiher geändert werden.

6.4 Die direkte Verbindung des mobilen Endgeräts mit anderen Geräten zwecks Datenübertragung ist nur zulässig, sofern es sich um vertrauenswürdige und sichere Datenquellen und Datenverbindungen handelt; z.B. private Geräte wie Drucker und W-LAN Router zu Hause. Die Einrichtung und Nutzung erfolgt in der Verantwortung des Entleihers.

6.5 Bei einem nicht nur kurzfristigen Gebrauch des mobilen Endgeräts in einer offen zugänglichen Umgebung ist das Leihobjekt, soweit technisch möglich, physisch zu sichern.


7.    Speicherung

Daten sollten möglichst nicht dauerhaft nur auf dem Leihgerät gespeichert werden, damit diese bei Verlust oder Reparatur nicht verloren gehen. Der Verleiher übernimmt keine Verantwortung für den Datenverlust. Als Onlinespeicher für unterrichtlich erstellte Elemente kommen ggf. Speichermöglichkeiten auf den Servern der Schule, z.B. im Rahmen der Nutzung der Online Schule Saarland (OSS)
in Betracht. Der Entleiher wird darauf hingewiesen, dass die auf dem mobilen Endgerät selbst gespeicherten Daten und Inhalte nach Ablauf der Leihzeit vom Entleiher zu löschen sind. Es erfolgt keine Sicherungskopie der Daten auf dem Leihgerät. Für die Datensicherung ist der Entleiher selbst verantwortlich.


8.    Technische Unterstützung / Administration

8.1 Der Verleiher übernimmt den technischen Service und die Administration für das Leihgerät durch ein zentrales Gerätemanagementsystem (MDM – Mobile Device Management).

8.2 Der Verleiher behält sich vor, das Leihgerät und die auf dem Gerät gespeicherten Inhalte und Programme jederzeit durch technische Maßnahmen (z.B. Virenscanner) zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit und zum Schutz der IT-Systeme

bei Bedarf zu prüfen.

8.3 Der Verleiher kann zur Filterung bestimmter illegaler Internetinhalte (z.B. verfassungsfeindliche, pornographische, gewaltverherrlichende oder

urheberrechtswidrige Inhalte) einen Content Filter einsetzen. Eine Auswertung der durch die technische Überwachung des mobilen Endgeräts erfassten Daten zum Zwecke der Anwesenheits-, Leistungs- oder Verhaltenskontrolle erfolgt nicht und ist unzulässig.

8.4   Die technische Unterstützung durch den Schulträger umfasst: Das mobile Endgerät wird zentral über ein Gerätemanagementsystem durch den

Schulträger administriert. Mit diesem System wird im Fehlerfall eine rasche Wiederherstellung der Verfügbarkeit des Gerätes sichergestellt.

Im Rahmen der Administration können z.B. folgende Tätigkeiten erfolgen:

·         Entsperrcode zurücksetzen

·         Gerät sperren

·         Benutzersperrung

·         Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen

·         Datenlöschung

·         Übertragung / Installation von Apps auf das Gerät


9.    Vertraulichkeit

Der Verleiher ist verpflichtet, die aus dem Bereich des Entleihers im Rahmen der Administration des Endgerätes oder bei Rückgabe des Endgerätes erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder deren Zugriff auszusetzen. Diese Verpflichtung gilt nicht, sofern der Verleiher aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu einer Weitergabe der Daten verpflichtet ist.


10. Kündigung

Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Danach ist eine Kündigung des Vertrages durch den Verleiher insbesondere dann möglich, wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht, insbesondere unbefugt den Gebrauch einem Dritten überlässt oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet.


Anlage 2
Datenschutzerklärung

Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen zur Erfüllung der Vorgaben des Art. 13 DSGVO einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten bzw. der Daten
Ihres Kindes im Rahmen der Leihe von mobilen Endgeräten für den Schulbedarf.

I.              Verantwortlich für die Datenverarbeitung

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist:

E-Mail: support@schulit-nk.de

Landkreis Neunkirchen, Schulverwaltung

Tel.: 06824 906 5090

Wilhelm-Heinrich-Straße 36 66564 Ottweiler


II.            Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Kontakt: Datenschutzbeauftragter des Landkreis Neunkirchen

Herr Dominik Hunsicker

Wilhelm-Heinrich-Straße 36 66564 Ottweiler

Tel.: 06824/906-1114

E-Mail: Datenschutz-V@landkreis-neunkirchen.de


III.           Verarbeitung personenbezogener Daten/Zwecke der Datenverarbeitung /Rechtsgrundlage

1.    Datenverarbeitung zum Abschluss des Leihvertrages

a.    Verarbeitete Daten

Für den Abschluss des Leihvertrages werden vom Verleiher folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

Daten des Kindes: Name, Vorname, Adresse, besuchte Schule, Klasse

Ggf. Daten der Personensorgeberechtigten: Name, Vorname, Adresse

 

b.    Zweck der Datenverarbeitung

Die Daten dienen zur Abwicklung des Leihvertrages.

 

c.     Herkunft der Daten / Verpflichtung zur Angabe

Die Daten erhebt der Verleiher beim Schüler/ bei der Schülerin. Ein Abschluss des Leihvertrages ohne Angabe dieser Daten ist nicht möglich.

 

d.    Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.


2.    Daten bei Nutzung des Endgerätes

a.    Verarbeitete Daten

Bei Nutzung des Gerätes werden Benutzerdaten (Anmeldedaten, Gerätezuweisungen, Geodaten, Zeitpunkt der Anmeldung) verarbeitet. Es

werden zudem die Daten verarbeitet, die lokal auf dem Gerät gespeichert werden (Dokumente, Nachrichten, Foto- oder Audioaufnahmen).


b.    Zweck der Datenverarbeitung

Die Daten dienen dazu, die Funktionsfähigkeit des Gerätes herzustellen bzw. aufrecht zu erhalten. Zudem werden die Daten zur technischen Administration des Leihgerätes genutzt bzw. können dem Verantwortlichen im Rahmen der Administration des Leihgerätes bekannt werden (z.B. lokal gespeicherte Daten) und dienen auch dann nur der Durchführung der Administration. Eine Auswertung der durch die zentrale Geräteverwaltung erfassten Daten zum Zwecke der Anwesenheits-, Leistungsoder Verhaltenskontrolle erfolgt nicht und ist unzulässig.


c.     Herkunft der Daten / Verpflichtung zur Angabe

Die Daten werden durch die Nutzung des Leihgerätes erhoben. Die Durchführung des Leihvertrages ohne die Verarbeitung dieser Daten ist nicht möglich.


d.    Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.


IV.          Auftragsverarbeitung

Das zentrale Gerätemanagement erfolgt aktuell beim IMZ des Regionalverbandes Saarbrücken sowie künftig bei einem dafür beauftragten Dienstleister.

 

V.            Löschung und
Sperrung von personenbezogenen Daten

Die Daten werden nur so lange verarbeitet und gespeichert, wie dies zur Erreichung des Zwecks, für welchen die Daten erhoben wurden, erforderlich ist. Eine Speicherung kann darüber hinaus so lange erfolgen, wie dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, die für uns gelten, vorgesehen wurde. Alle Daten, die lokal auf dem Endgerät gespeichert sind, müssen vor Rückgabe des Gerätes vom Entleiher durch Zurücksetzen des Gerätes vollständig gelöscht werden. Sollte dies technisch nicht möglich sein, übernimmt dies der Verleiher.

 

VI.          Rechte des Betroffenen

Sie haben unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

       Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),

       Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16, Art. 17 DSGVO),

       Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),

       Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 19 DSGVO),

       Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Der Entleiher hat zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Verleiher zu beschweren. Die Datenschutzaufsicht im Saarland wird wahrgenommen durch das unabhängige Datenschutzzentrum Saarland.

 

VII.         Widerrufsrecht bei Einwilligung

Die Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten kann durch den Entleiher jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Über uns

Schul-IT des Landkreises Neunkirchen

Wilhelm-Heinrich-Str. 36

66564 Ottweiler